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Welche Führerschein Klassen könnt ihr bei uns erwerben ?
Wir bilden, bis auf die Bus- und LKW-Klassen, alle anderen Führerschein Klassen aus. |
Berechtigung zum Fahren |
Moped, Mokick (Roller) max. 50 ccm und max. 45 km/h (bbH) und dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h, Und bei Fremdzündungsmaschinen, max 50 ccm und 4 KW, bei Elektromotoren einer Nenndauersteistung von 4 KW. Bei vierrädrigen Kleinkrafträdern mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und bei Fremdzündungsmotoren max 50 ccm, bei anderen Verbrennungsmotoren max 4 KW, Leermasse max. 350 kg (bei Elektofahrzeugen ohne die Masse der Batterie) |
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse |
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Befristung |
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Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klasse mit ein |
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Mindestalter |
16 Jahre |
Eignung |
Allgemein |
Sehvermögen |
Sehtest |
Besonderheiten |
Kein beschränkter Eintrag im Führerschein, wenn Prüfung auf Automatik-Fahrzeug. Kein Beginn der Probezeit. |
Umfang der Erste Hilfe Ausbildung |
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Entfällt bei Vorbesitz einer anderen Klasse) |
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung |
12 Doppelstunden a 90 min Grundstoff
02 Doppelstunden a 90 min klassenspezifischer Stoff |
Mindestumfang der praktischen Ausbildung |
Keine Mindestanzahl in der Grundausbildung. Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
keine Sonderfahrten erforderlich! |
Berechtigung zum Fahren |
Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11kw (15PS) un einem Verhätnis Leistung/Leermasse max 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW. |
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse |
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Befristung |
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Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klasse mit ein |
AM |
Mindestalter |
16 Jahre |
Eignung |
Allgemein |
Sehvermögen |
Sehtest |
Besonderheiten |
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Umfang der Erste Hilfe Ausbildung |
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen |
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung |
12 Doppelstunden a 90 min Grundstoff
04 Doppelstunden a 90 min klassenspezifischer Stoff |
Mindestumfang der praktischen Ausbildung |
Keine Mindestanzahl in der Grundausbildung. Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
5 Überlandfahrten a 45 min
4 Autobahnfahrten a 45 min
3 Nachtfahrten a 45 min |
Berechtigung zum Fahren |
Krafträder bis max. 35 kw , auch mit Beiwagen. Mit einem Verhätnis Leistung/Masse max 0,2 kW/kg |
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse |
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Befristung |
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Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klasse mit ein |
AM, A1 |
Mindestalter |
18 Jahre |
Eignung |
Allgemein |
Sehvermögen |
Sehtest |
Besonderheiten |
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben. Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes: Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz A1. |
Umfang der Erste Hilfe Ausbildung |
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Entfällt bei Vorbesitz einer anderen Klasse) |
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung |
12 Doppelstunden a 90 min Grundstoff
04 Doppelstunden a 90 min klassenspezifischer Stoff |
Mindestumfang der praktischen Ausbildung |
Keine Mindestanzahl in der Grundausbildung. Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
5 Überlandfahrten a 45 min
4 Autobahnfahrten a 45 min
3 Nachtfahrten a 45 min
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von
der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Überlandfahrten a 45 min
2 Autobahnfahrten a 45 min
1 Nachtfahrten a 45 min
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Berechtigung zum Fahren |
Motorräder jeder Art, auch mit Beiwagen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge von mehr als 15 KW. |
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse |
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Befristung |
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Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klasse mit ein |
A1, A2, AM |
Mindestalter |
24 bzw. 20 bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2. Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen von mehr als 15 kW : 21. |
Eignung |
Allgemein |
Sehvermögen |
Sehtest |
Besonderheiten |
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben. Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes: Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz A2. |
Umfang der Erste Hilfe Ausbildung |
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Entfällt bei Vorbesitz einer anderen Klasse) |
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung |
12 Doppelstunden a 90 min Grundstoff
04 Doppelstunden a 90 min klassenspezifischer Stoff |
Mindestumfang der praktischen Ausbildung |
Keine Mindestanzahl in der Grundausbildung. Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
5 Überlandfahrten a 45 min
4 Autobahnfahrten a 45 min
3 Nachtfahrten a 45 min
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von
der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Überlandfahrten a 45 min
2 Autobahnfahrten a 45 min
1 Nachtfahrten a 45 min
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Berechtigung zum Fahren |
Kraftwagen bis max. 3,5t zG, max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer). Mitführen von Anhängern: Alle Anhänger bis 750 kg zG, bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt. |
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse |
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Befristung |
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Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klasse mit ein |
L, AM |
Mindestalter |
18 Jahre. Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. |
Eignung |
Allgemein |
Sehvermögen |
Sehtest |
Besonderheiten |
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Umfang der Erste Hilfe Ausbildung |
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen |
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung |
12 Doppelstunden a 90 min Grundstoff
02 Doppelstunden a 90 min klassenspezifischer Stoff |
Mindestumfang der praktischen Ausbildung |
Keine Mindestanzahl in der Grundausbildung. Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
5 Überlandfahrten a 45 min
4 Autobahnfahrten a 45 min
3 Nachtfahrten a 45 min |
Berechtigung zum Fahren |
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG. Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg. |
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse |
B |
Befristung |
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Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klasse mit ein |
L, AM |
Mindestalter |
18 Jahre. Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. |
Eignung |
Allgemein |
Sehvermögen |
Sehtest |
Besonderheiten |
Theorieprüfung entfällt. Praktische Prüfung entfällt |
Umfang der Erste Hilfe Ausbildung |
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Mindestumfang der theoretischen Ausbildung |
150 min (2,5 Stunden) |
Mindestumfang der praktischen Ausbildung |
Keine Mindestanzahl in der Grundausbildung. Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
210 min. (3,5 Stunden) Praktische Übungen
60 min (1 Stunde) Fahren im Realverkehr |
Berechtigung zum Fahren |
Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit einer zG über 750 kg bis 3500 kg zG |
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse |
B |
Befristung |
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Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klasse mit ein |
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Mindestalter |
18 Jahre. Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. |
Eignung |
Allgemein |
Sehvermögen |
Sehtest |
Besonderheiten |
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Umfang der Erste Hilfe Ausbildung |
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Mindestumfang der theoretischen Ausbildung |
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. |
Mindestumfang der praktischen Ausbildung |
Keine Mindestanzahl in der Grundausbildung. Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
3 Überlandfahrten a 45 min
1 Autobahnfahrten a 45 min
1 Nachtfahrten a 45 min |
Berechtigung zum Fahren |
Land- o. forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 km/h bbH (mit Anhänger 25 km/h); selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger. |
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse |
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Befristung |
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Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klasse mit ein |
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Mindestalter |
16 Jahre |
Eignung |
Allgemein |
Sehvermögen |
Sehtest |
Besonderheiten |
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Umfang der Erste Hilfe Ausbildung |
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen |
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung |
12 Doppelstunden a 90 min Grundstoff
02 Doppelstunden a 90 min klassenspezifischer Stoff |
Mindestumfang der praktischen Ausbildung |
Keine praktische Ausbildung erforderlich! |
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